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Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Bei Vorlage eines Kostenvoranschlags und einer ärztlichen Zuweisung zur Ernährungsberatung erstattet die gesetzliche Krankenkasse eine Beratung durch eine professionelle Ernährungsberaterin oder einen Ernährungsberater.

Privatversicherungen

Eine Kostenbeteiligung ist abhängig von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Tarif. Sie benötigen in jedem Fall eine ärztliche Zuweisung. Am besten Sie erkundigen sich vor Beginn der Beratungen. Fordern Sie hierfür unverbindlich einen Kostenvoranschlag an.

Ärztliche Zuweisung

Jeder behandelnde Arzt kann Ihnen eine ärztliche Zuweisung zur Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich um eine budgetneutrale Verordnung.

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie online ist empfehlenswert bei:

 

  • Gewichtsveränderung 

  • Diabetes

  • Insulinresistenz

  • PCO-Syndrom

  • Endometriose

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • Nahrungsmittelallergien

  • Magen-, Darm- und Verdauungserkrankungen

  • Essstörungen und Untergewicht

  • Adipositaschirurgie

  • Herz-, Kreislauferkrankungen

  • Krebserkrankungen

  • Fettstoffwechselstörungen

  • Erkrankungen der Schilddrüse

  • Entzündungserkrankungen

Wer bezahlt die Kosten für eine
Ernährungsberatung und
Ernährungstherapie?

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VON KRANKENKASSEN BEZUSCHUSST

Bis zu 100%
Kostenerstattung

Unsere professionelle Ernährungsberatung entspricht höchsten Standards und wird daher bis zu 100 % von den Krankenkassen bezuschusst. Gerne übernehmen wir die Abwicklung für Sie. Dafür benötigen wir lediglich die Notwendigkeitsbescheinigung, die Ihr:e Ärzt:in für Sie ausstellt.

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